Tierschutz neu auch für Shrimps

Crevetten sind derzeit vom Tierschutzgesetz nicht erfasst. Eine Revision der Tierschutzverordnung soll dies nun ändern.

Crevetten sind derzeit vom Tierschutzgesetz nicht erfasst. Eine Revision der Tierschutzverordnung soll dies nun ändern.

Künftig soll für alle Zehnfusskrebse (Dekapoden) – darunter fallen auch Crevetten – das Tierschutzgesetz gelten. Die Organisation Fair-Fish hatte im September eine Petition mit über 4'000 Unterschriften eingereicht, welche die Aufnahme der Art ins Tierschutzgesetz fordert. "Die Petition wurde vom BLV als zuständiges Amt dahingehend beantwortet, dass das BLV abklären wird, wie die ganze Familie der Dekapoden in die Tierschutzverordnung aufgenommen werden kann", sagt BLV-Mediensprecherin Eva van Beek auf Anfrage des LID. In diesem Zusammenhang sehe das BLV eine Revision der Tierschutzverordnung für 2016 vor.

Fair-Fish war insbesondere deshalb aktiv geworden, weil künftig auch in der Schweiz Crevetten gezüchtet werden sollen. Grundsätzlich gilt das Tierschutzgesetz nur für Wirbeltiere, der Bundesrat kann jedoch darüber bestimmen, für welche wirbellosen Tiere es ebenfalls gilt. Derzeit sind dies Kopffüsser (z.B. Tintenfische) und Panzerkrebse (z.B. Hummer).

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