
Mit einer angemessenen Entschädigung werden die Akzeptanz und Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, heisst es in der Motion.
Adrian Haldimann
Um dies zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Anspruch auf Geld soll es lediglich in Härtefällen geben, hiess es weiter. Finanzhilfen sollen jeweils beim (möglichen) Auftreten einer hochansteckenden Seuche und den damit verbundenen stark einschränkenden Massnahmen geprüft werden. Der Bund werde nicht «jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist», schreibt der Bundesrat.
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats (WBK-N und -S) in zwei gleich lautenden Motionen gefordert. Der Bundesrat antwortete auf beide Vorstösse gleich.
Ausbruch von Seuchen
Gemäss dem Motionstext sollen die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund entschädigt werden können für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen. Zudem muss laut der WBK-N das Tierseuchengesetz angepasst werden, damit eine Entschädigung in Zukunft auch bei Teilverlusten ausgerichtet wird.
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut der WBK-N bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Die Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Tierkrankheiten in Nachbarländern gemeldet
Den von Massnahmen betroffenen Tierhaltern werden Einschränkungen und häufig auch Kosten auferlegt, die bisher nicht entschädigt werden. «Es wird Solidarität verlangt und mit den damit verbundenen finanziellen Einbussen wird die Akzeptanz der Massnahmen strapaziert», heisst es in der Motion.
Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründet die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger als die mit der Bewältigung eines Ausbruchs zu tragenden Kosten.
Aus Gründen der Kohärenz müsse der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen nicht gegenüber ausländischen Nutztierhaltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden. So werden die Schweizer Tierhalter aktuell bei der Lumpy-Skin-Krankheit stark eingeschränkt.
Die Sömmerung auf französischen Alpen ist 2026 untersagt, 6000 Rinder sind betroffen. «Es ist sicherzustellen, dass keine französische Tiere aus diesen für die Schweizer Sömmerung gesperrten Gebiete in die Schweiz exportiert werden. Das wäre nicht nachvollziehbar», so die Kommission.
Die Motionen werden nun den jeweiligen Räten zur Beratung unterbreitet.
-> 6000 Schweizer Rinder dürfen nicht auf französische Alpen