Tierseuchengesetz: Solothurner Bauern beschliessen Ja-Parole

Der Vorstand des Solothurnischen Bauernverbands (SOBV) hat einstimmig die Ja-Parole zum revidierten Tierseuchengesetz beschlossen. Mit der Revision werde das Tierseuchengesetz an die heutigen Erfordernisse zum Schutz der Nutztiere angepasst.

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Der Vorstand des Solothurnischen Bauernverbands (SOBV) hat einstimmig die Ja-Parole zum revidierten Tierseuchengesetz beschlossen. Mit der Revision werde das Tierseuchengesetz an die heutigen Erfordernisse zum Schutz der Nutztiere angepasst.

Ziel sei es, durch Prävention und Früherkennung Seuchen rechtzeitig bekämpfen zu können. Durch die Globalisierung des Handels und die klimatischen Veränderungen hätte in den letzten Jahren das Risiko eines Ausbruchs von neuen Seuchen bei landwirtschaftlichen Nutztieren massiv zugenommen, teilt der SOBV mit.

Deshalb brauche es Überwachungs- und Früherkennungsmassnahmen. Das neue Tierseuchengesetz stärke die Prävention. Dabei sollen nicht mehr Impfungen durchgeführt werden, zumal an den Grundlagen für Impfungen nichts geändert werde. Das revidierte Gesetz stärkt gemäss SOBV zudem die Rechte der Tierhalter.

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