Der Schweizer Tierschutz (STS) empfiehlt die Revision des Tierseuchen-gesetzes zur Annahme. Die Motive und Begründungen der Gegner der Revision würden einer vertieften tier-schützerischen Prüfung nicht standhalten, schreibt STS-Geschäftsführer Hansuli Huber in einer Stellungnahme.
Tierhalter seien verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Tiere zu sorgen und die dafür nötigen Massnahmen zu ergreifen. Dazu können auch Schutzimpfungen gehören, betont Huber.
Tierseuchen würden Schäden in Milliardenhöhe und grosses Tierleid verursachen. Der Prävention komme deshalb eine grosse Bedeutung zu. Dies umso mehr, als dass heute mit dem internationalen Waren- und Tierverkehr das Risiko steige, Krankheits- und Seuchenerreger einzuschleppen.
Die Revision des Tierseuchengesetzes kommt am 25. November zur Abstimmung.