
Die Gesetzesänderung soll helfen, in Notsituationen rascher zu handeln.
Anja Tschannen
Mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen hiess der Ständerat Änderungen im Tierseuchengesetz gut. Sie betreffen nebst Impfstoffen auch andere nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.
Mit EU gleichziehen
Die Erfahrungen nach dem jüngsten Ausbruch der Bauzungenkrankheit sowie den Fällen der Rinderseuche Lumpy-Skin-Disease in Frankreich zeige den Handlungsbedarf auf, sagte Isabelle Chassot (Mitte/FR) namens der vorberatenden Kommission. Ohne die Änderungen sei die Schweiz bei der Bekämpfung von Tierseuchen gegenüber dem Rest Europas im Nachteil. Anders als die Europäische Union verfüge die Schweiz über keine gesetzliche Grundlage, um die Zulassung nicht zugelassener Tierarzneimittel zu ermöglichen, wenn kein zugelassenes immunologisches Tierarzneimittel – weder in der Schweiz noch im Ausland – verfügbar sei.
«Dieses Gesetzesprojekt hat zum Ziel, im Tierseuchengesetz eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es erlaubt, in Notfallsituationen rasch und rechtssicher zu reagieren», sagte Chassot. Diese Zulassung ist jedoch daran gebunden, dass kein zugelassenes und verfügbares Ersatzpräparat in der Schweiz existiert und dass es nicht möglich ist, ein zugelassenes Präparat aus dem Ausland zu importieren.
Abfindungen an Halter
Tierhalterinnen und Tierhalter seien frei sind, ihre Tiere impfen zu lassen oder nicht. Die Verabreichung dieser immunologischen Produkte liege in ihrer individuellen Verantwortung. «In Ausnahmefällen können die Behörden jedoch die Impfung der Tiere anordnen, wenn dies die einzige Massnahme ist, die geeignet ist, eine Tierseuche einzudämmen oder das Auftreten eines Seuchenherdes zu verhindern», führte Chassot aus.
Zu befinden haben wird die grosse Kammer auch über eine Ergänzung, die der Ständerat an der Vorlage des Bundesrats vornahm. Die kleine Kammer möchte im Gesetz festhalten, dass der Bund Abfindungen an Halter und Halterinnen von Nutztieren zahlen kann. Mit dem Geld sollen Einkommensausfälle und Mehrkosten gedeckt werden, die als Folge von Massnahmen der Behörden bei der Bekämpfung hochansteckender Tierseuchen entstehen.
«Die Änderung verbessert die Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen und begrenzt Tierleid sowie wirtschaftliche Verluste in Notfallsituationen wirksamer», sagte Chassot. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte sich in der Debatte mit der Ergänzung einverstanden.
Impfstoffhersteller müssten per Gesetz für Impfschäden haften.