Tiertransport: Fahrzeit noch acht Stunden

Tiere dürfen maximal noch acht Stunden lang in einem Tiertransporter stehen. Der Bundesrat hat die Maximalfahrzeit inklusive Unterbrüchen um zwei Stunden verkürzt.

sda |

Tiere dürfen maximal noch acht Stunden lang in einem Tiertransporter stehen. Der Bundesrat hat die Maximalfahrzeit inklusive Unterbrüchen um zwei Stunden verkürzt.

Neu muss zudem nicht mehr jeder Tiertransport schriftlich dokumentiert werden, sondern nur noch Transporte von Klauentieren und von Schlachttieren. Diese Änderung der Tierschutzverordnung verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch; sie wird am 1. Dezember 2015 in Kraft treten.

Nichts ändert an der maximalen Fahrzeit ohne Unterbrüche von sechs Stunden. Fahrpausen, welche die Tiere in den Transporten verbringen, dürfen zudem weiterhin insgesamt vier Stunden dauern. Zuvor durfte eine Fahrt inklusive Unterbrüche zehn Stunden dauern - der Bundesrat verkürzte diese nun um zwei Stunden.

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