
Die aktuelle Situation erfordert laut SVP-Nationalrat und Landwirt Thomas Knutti rasches und pragmatisches Handeln.
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Die anhaltende Trockenheit stellt die Schweizer Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Auf zahlreichen Betrieben sind die Futtervorräte weitgehend aufgebraucht. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind gezwungen, bereits jetzt zusätzliches Futter zuzukaufen, «mit erheblichen finanziellen Folgen», schreibt SVP-Nationalrat Thomas Knutti in seinem Communiqué.
Deshalb fordert er den Bundesrat und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf, die Direktzahlungen aufgrund der ausserordentlichen Lage unverzüglich und vorzeitig auszuzahlen. «Dieses Geld steht den Landwirtschaftsbetrieben ohnehin zu. Eine frühzeitige Auszahlung würde den Betrieben die dringend benötigte Liquidität verschaffen, damit sie Futter zukaufen und die Versorgung ihrer Tiere sicherstellen können», begründet Knuttis seine Forderung.
Rasches und pragmatisches Handeln
Die aktuelle Situation erfordere rasches und pragmatisches Handeln. Es darf laut dem SVP-Nationalrat nicht sein, dass Betriebe wegen eines Liquiditätsengpasses in Schwierigkeiten geraten, obwohl die Direktzahlungen in wenigen Monaten ohnehin fällig werden.
«Bereits vor einigen Wochen habe ich zudem gefordert, die Einfuhrzölle auf Futtermittel aufzuheben beziehungsweise deutlich zu senken. Ich begrüsse, dass diese Forderung inzwischen aufgenommen wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft und entsprechende Massnahmen umgesetzt beziehungsweise vorbereitet werden», schreibt Knutti weiter. Dass nun auch die Bauernverbände dieses Anliegen öffentlich unterstützten, bestätige seiner Meinung nach dessen Dringlichkeit.
So unterstützt der Bund die Bauern
Der Bund will die Landwirtschaft mit mehreren Massnahmen unterstützen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Mittwoch, dem 5. August 2026 mitteilte. Der Bund nennt folgende Unterstützungen, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Trockenheit bei den Landwirtschaftsbetrieben abfedern sollen:
- Aufgrund der aktuellen Trockenheitssituation erhalten die Betriebe die vollen Direktzahlungen auch dann, wenn einzelne Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, wie beispielsweise die minimale Futteraufnahme auf Weiden. Für Sömmerungs- und Alpbetriebe gilt zudem, dass Tiere bei Futtermangel früher von der Alp auf den Heimbetrieb zurückgeführt werden dürfen. Die Kantone sind für die Festlegung dieser Ausnahmen zuständig. -> Mehr zu den Direktzahlungen
- Zur Erleichterung der inländischen Futterversorgung hat das Bundesamt für Landwirtschaft die Zölle auf Heuimporte per 1. August 2026 aufgehoben. Zudem ist eine Senkung der Einfuhrzölle auf Futtermais per 15. August 2026 in Vorbereitung. -> Mehr zu den Futtermitteln
- Seit 2025 profitieren Bewirtschaftende von einer Verbilligung der Prämien für Ernteversicherungen gegen Schäden durch Trockenheit. Der Bund übernimmt dabei 30 Prozent der Versicherungsprämie.
- Betriebe, die infolge der Trockenheit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können zur Überbrückung zinsfreie Betriebshilfedarlehen beantragen. Einige Massnahmen bereits eingeleitet. -> Mehr zu Betriebshilfedarlehen
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