Über Fruchtfolgeflächen abstimmen

Im Mai wird die Luzerner Bevölkerung über die Verfassungs- und die Gesetzes-Initiative "Luzerner Kulturlandschaft" abstimmen. Die Regierung bringt einen Gegenentwurf.

Im Mai wird die Luzerner Bevölkerung über die Verfassungs- und die Gesetzes-Initiative "Luzerner Kulturlandschaft" abstimmen. Die Regierung bringt einen Gegenentwurf.

Kernstück des Anliegens sei die Verfassungs-Initiative, zitiert die SDA die Initianten. Sie will auf Verfassungsstufe einen haushälterischen Umgang mit dem Boden erreichen und die Zersiedelung eindämmen. Die zweite Initiative will diese Forderungen auf Gesetzesstufe umsetzen. So müssten unter anderem Fruchtfolgeflächen in den Zonenplänen der Gemeinden klar erkenntlich eingetragen und grundsätzlich vollumfänglich geschützt werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen grösstmöglich geschützt werden.

Für die Regierung kommt dies einem Bauzonenmoratorium gleich. Sie hat einen Gegenentwurf zur Gesetzes-Initiative lanciert. Gemäss diesem soll unter anderem die Verordnungsbestimmung zu den Fruchtfolgeflächen auf Gesetzesstufe gehoben und verschärft werden. Das Initiativ-Komitee hält den Vorschlag für ungenügend, weshalb es am 17. Mai zur Abstimmung kommt. 


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