«Übermässig lange Zwischenmelkzeiten» ab 1. Januar verboten

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch mehrere Änderungen in der Tierschutzverordnung auf Anfang Januar in Kraft gesetzt. Dabei würden Lücken bei den Regeln zur Tierhaltung und zum Umgang mit Tieren geschlossen, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit.

Der Bundesrat hat am Mittwoch auch mehrere Änderungen in der Tierschutzverordnung auf Anfang Januar in Kraft gesetzt. Dabei würden Lücken bei den Regeln zur Tierhaltung und zum Umgang mit Tieren geschlossen, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit.

Beispielsweise wird das «Barren» bei Pferden verboten. Dabei werden Hindernisstangen im Training versteckt angehoben, damit das Pferd die Beine höher hebt. Ebenfalls nicht mehr zulässig sind «übermässig lange Zwischenmelkzeiten» bei Kühen. Dies wird zuweilen durchgeführt, damit Kühe bei Ausstellungen ein pralles Euter haben.

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