Eine interdepartementale Nachzählung von Unterschriftensammlungen sei bei knappen Ergebnissen üblich, schrieb die Bundeskanzlei zum Bundesratsentscheid, die von der Lebensmittelschutz-Initiative eingereichten Unterschriften nachzuzählen. Die Zählung der Bundeskanzlei und eine zweite Kontrolle gemäss dem Mehraugen-Prinzip hätten rund 98'200 Unterschriften ergeben.
Von den 98'200 bescheinigten Unterschriften müssten allfällig für ungültig zu erklärende Unterschriften abgezogen werden, heisst es. Gemäss Kontrollen der Bundeskanzlei dürften rund 96'400 Unterschriften gültig sein. Damit hätte die Initiative weniger als die für das Zustandekommen nötigen 100'000 Unterschriften.
Komitee widerspricht
Das Komitee hinter der Initiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)' widerspricht in einer Mitteilung. Von den 137'000 Ende Februar eingereichten Unterschriften seien 104'015 beglaubigt gewesen. Tausende weitere hätten noch in Gemeinden zur Prüfung vorgelegen, schrieb es.
Der Beglaubigungsprozess werde intern aufgearbeitet, schrieb das Komitee weiter. Der externe Partner, der die Beglaubigung durchgeführt habe, unterstütze Initiativkomitees seit vielen Jahren. Das Lebensmittelschutz-Komitee will der Bundeskanzlei bei der Nachzählung vollumfänglich zur Verfügung stehen.
Arbeitsgruppe muss sich ans Zählen machen
Eine departementsübergreifende Zusatzzählung ist laut Bundeskanzlei nötig, wenn die Bundeskanzlei zwischen 95'000 und 101'000 gültige Unterschriften ermittelt. Aus Gründen der Verifizierung muss eine Arbeitsgruppe sich ans Zählen machen, in der die sechs Departemente, die für die Initiative nicht zuständig sind, vertreten sind.
Im Fall der Lebensmittelschutz-Initiative ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) demnach nicht mit von der Partie. Die Zählung beginnt voraussichtlich am 7. April.
