Verdingkinder: Kommission befürwortet Solidaritätsbeitrag

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch die Rechtskommission des Ständerates dem indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative zugestimmt.

sda |

Ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Nach dem Nationalrat hat auch die Rechtskommission des Ständerates dem indirekten Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative zugestimmt.

Sie nahm die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Wie der Nationalrat will auch die Ständeratskommission den Betrag auf maximal 25'000 Franken pro Person begrenzen. Die Wiedergutmachungsinitiative lehnt die Kommission ab. Mit dem Gesetz könne den Opfern schneller geholfen werden, argumentiert sie. Der Ständerat berät in der Herbstsession über die Initiative und den Gegenvorschlag. Die Initianten haben angekündigt, das Volksbegehren zurückzuziehen, wenn der Gegenvorschlag durchkommt.

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