Die Finanzkommission des Ständerats unterstützt den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Wiedergutmachungs-Initiative. Anders als die Nationalratskommission will sie keine Obergrenze für die Entschädigungen.
Diese möchte die Limite bei 25'000 Franken pro Opfer setzen. In der Ständeratskommission wurde darüber ebenfalls diskutiert, einen entsprechenden Antrag gab es aber nicht, wie es am Freitag auf Anfrage beim Kommissionssekretariat hiess.
Im Gesetzesentwurf des Bundesrates ist lediglich verankert, dass alle Opfer den gleichen Betrag erhalten. Dafür sollen insgesamt 300 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach bei der Präsentation der Vorlage von 20'000 bis 25'000 Franken pro Person, je nach Zahl der Gesuche. Der Bund schätzt die Zahl der noch lebenden Anspruchsberechtigten auf 12'000 bis 15'000.
Die Vorlage des Bundesrates soll als indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative dienen. Diese verlangt Entschädigungen im Umfang von 500 Millionen Franken. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen waren in der Schweiz bis 1981 angeordnet worden.
Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit» weggesperrt. Im Lauf der letzten Jahre gab es erste Schritte zur Rehabilitierung der Opfer. Auch wurde ein Soforthilfefonds eingerichtet für jene, die sich in einer Notlage befinden.