Verdingkinder: Renten nicht kürzen

Solidaritätsbeiträge, die an Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ausbezahlt werden, sollen nicht zu einer Rentenkürzung der Betroffenen führen. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) hat einstimmig einer Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt.

Solidaritätsbeiträge, die an Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen ausbezahlt werden, sollen nicht zu einer Rentenkürzung der Betroffenen führen. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) hat einstimmig einer Initiative ihrer Schwesterkommission zugestimmt.

Diese fordert eine «unverzügliche» Auszahlung der Genugtuung ohne Anrechnung an die Ergänzungsleistungen. Mit der erteilten Zustimmung kann sie nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, die sicherstellt, dass die Zahlung des Solidaritätsbeitrags bei ehemaligen Verdingkindern nicht zu Rentenkürzungen führt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Im August hatte die Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF einen solchen Fall publik gemacht. Im vergangenen Jahr hatte bereits der «Beobachter» einen vergleichbaren Fall beschrieben.

Laut dem Bundesamt für Justiz (BJ) hat der Bundesrat in der Botschaft zum Gesetz eine Ausnahme ausdrücklich erwähnt. Diese besagt, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden, wenn der Solidaritätsbeitrag plus ein allfälliges Vermögen die Summe von 37'500 Franken übersteigt.

Insgesamt haben rund 9000 ehemalige Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund eine Entschädigung für das vor Jahrzehnten erlittene Unrecht beantragt. Der Solidaritätsbeitrag beträgt 25'000 Franken.

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