Verein fordert rasche Umsetzung der Wolfsregulierung

Der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren fordert den Bund auf, die Wolfsregulierung rasch anzupassen. In einer Medienmitteilung verlangt er einen verbindlichen Höchstbestand an Wolfsrudeln sowie eine Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Vorstösse.

mgt/ats |

Der Verein sieht die Alpwirtschaft in den Berggebieten zunehmend unter Druck. In seiner Medienmitteilung verweist er auf rückläufige Schafbestände und aufgegebene Alpweiden. So sei der Schafbestand im Kanton Graubünden in den vergangenen Jahren um 42 Prozent gesunken.

Im Wallis habe sich die Zahl der im Herdenbuch eingetragenen Schwarznasenschafe innerhalb von zehn Jahren von 16'000 auf 10'000 Tiere reduziert. Im Tessin sei bereits mehr als ein Drittel der mit Schaf- und Ziegenherden bewirtschafteten Alpen aufgegeben worden.

Nach Angaben des Vereins gefährde diese Entwicklung den Fortbestand einheimischer Nutztierrassen. Gleichzeitig führten aufgegebene Alpen zu Verbuschung und Vergandung, beeinträchtigten die Biodiversität und veränderten die Kulturlandschaft. Zudem würden touristische Aktivitäten und die Sicherheit im Berggebiet beeinträchtigt.

Forderung nach verbindlichem Höchstbestand

Der Verein hat nach eigenen Angaben seine Stellungnahme zur am 16. Oktober 2026 abgeschlossenen Vernehmlassung zur Revision des Jagdgesetzes eingereicht. Er kritisiert, dass die Vorschläge des Bundesrats den Anliegen der parlamentarischen Vorstösse nicht genügend Rechnung trügen.

Konkret fordert der Verein die Umsetzung der Standesinitiative des Kantons Tessin zur Festlegung eines nationalen Höchstbestands sowie der bereits von National- und Ständerat angenommenen Motion von Fabio Regazzi. Der Höchstbestand soll nach Ansicht des Vereins auf maximal zwölf Wolfsrudel festgelegt werden, verteilt auf fünf Kompartimente.

Regulierung vor Schadensfällen ermöglichen

Weiter verlangt der Verein, den auf internationaler Ebene herabgestuften Schutzstatus des Wolfs von «streng geschützt» auf «geschützt» in der Schweiz rechtswirksam umzusetzen. Eine Regulierung dürfe «nicht erst dann möglich sein, wenn bereits Schäden eingetreten sind».

Abschliessend appelliert der Verein an den Bund, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen ohne weitere Verzögerungen vorzunehmen. «Es geht um den Fortbestand der Alpwirtschaft, den Schutz einheimischer Nutztierrassen und die Erhaltung der Kulturlandschaften sowie der Biodiversität in den Schweizer Berggebieten», heisst es in der Mitteilung.

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