Volksinitiative will Wachstum der Bundespersonalkosten bremsen

Die Personalausgaben beim Bund sollen nicht stärker wachsen dürfen als das Medianeinkommen in der Schweiz. Das fordert eine Volksinitiative der Jungfreisinnigen. Die verlangte Verwaltungsbremse soll indirekt auch Regulierungen bremsen.

sda |

Im Komitee hinter der Volksinitiative «Für ein faires Gleichgewicht zwischen Bundesverwaltung und Bevölkerung (Verwaltungsbremse)' sitzen auch Parlamentsmitglieder von SVP, FDP, Mitte und GLP. Am Dienstag wurde die Initiative in Bern den Medien vorgestellt. Bis am 14. Oktober 2027 müssen 100'000 gültige Unterschriften zusammenkommen.

«An Gewicht zugelegt»

«Der Schweizer Staat hat in den letzten Jahren sichtbar an Gewicht zugelegt», konstatierte Jonas Lüthy, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz. Zwischen 2010 und 2024 seien über 5600 zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen worden.

Die Personalkosten seien im gleichen Zeitraum sogar um 32 Prozent gestiegen. Mit der Verwaltungsbremse wären es lediglich 16 Prozent gewesen. Das Potenzial der vermeidbaren Personalausgaben belaufe sich damit auf rund 7 Milliarden Franken. «So wie es ist, darf es nicht bleiben», forderte Lüthy.

Der Umfang des Landes- und Staatsvertragsrechts sei in Seiten gerechnet um rund 53 Prozent gewachsen, fügte Melanie Racine, Vizepräsidentin der Jungfreisinnigen, hinzu. Im Jahr 2000 seien es noch rund 46'000 Seiten gewesen, zwanzig Jahre später dann aber deren rund 75'000.

Der Staat bezahle höhere Löhne als die Privatwirtschaft und verzerre damit den Arbeitsmarkt, sagte Nationalrätin Diana Gutjahr (SVP/TG). 2020 bis 2022 habe der durchschnittliche Bruttolohn für eine Vollzeitstelle in der Bundesverwaltung 124’611 Franken betragen. In der Privatwirtschaft seien es lediglich 97’845 Franken gewesen.

Hoffen auf Entlastung

Gutjahr erhofft sich von einer Verwaltungsbremse einen Dämpfer für Regulierungen und damit administrative Erleichterungen für Unternehmen. Eine Regulierungsbremse scheiterte 2023 im Parlament. Die Räte beschlossen in der Folge, dass zur Entlastung von Unternehmen Gesetze systematisch auf Entlastungspotenzial geprüft und Regulierungskosten systematisch ausgewiesen werden.

Auch das Sparen beim Bundespersonal und bei der Vergabe von Aufträgen an Externe forderten bürgerliche Parlamentsmitglieder wiederholt mit Vorstössen. Mit dem Entlastungspaket 27 sind zudem Kürzungen bei Löhnen und Anstellungsbedingungen beim Bund geplant.

Parlament und Bundesrat sei es bisher nicht gelungen, dem Wachstum der Verwaltung wirksam Einhalt zu gebieten, sagte Nationalrat Martin Bäumle (GLP/ZH) dazu. Weil der Politik ein tragfähiger politischer Ansatz fehle, um das übermässige Verwaltungswachstum zu begrenzen, brauche es den Druck von aussen, mit der Initiative.

Das Komitee nennt seine Initiative einen pragmatischen und wirksamen Weg, um das Verwaltungswachstum beim Bund zu begrenzen. Bei staatlichen Aufgaben bewirke die Verwaltungsbremse Prioritäten. Ebenso führe sie zu mehr Effizienz, beschleunige die Digitalisierung und entlaste den Bund auch finanziell, sagte Racine.

Externe Aufgaben einrechnen

Gemäss Initiativtext dürfen die Personalausgaben der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung prozentual nicht stärker wachsen als der Schweizer Medianlohn. Mit eingerechnet werden sollen auch extern vergebene Verwaltungsaufgaben, etwa Beratungsmandate.

Die Verwaltungsbremse soll dafür sorgen, dass der aktuelle Stellenbestand des Bundes erhalten werden kann. Während das Lohnwachstum mit demjenigen der Bevölkerung Schritt halten kann, würde ein weiterer Stellenausbau gestoppt, schreibt das Komitee.

Will der Bund Stellen schaffen oder Löhne überproportional erhöhen, müsste er dies im Personalbudget kompensieren. Ausgenommen sein sollen allerdings die ETHs und die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung. Das Komitee begründet dies mit deren wichtiger Rolle als Schweizer Erfolgsfaktoren.

Sollte der Bund aufgrund einer Notlage – etwa eine Pandemie – oder zugunsten der Sicherheit zusätzliches Personal anstellen wollen, muss das Parlament zustimmen.

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