Von Wurst bis Käse: Schweiz prüft Schutz weiterer EU-Spezialitäten

Die Schweiz prüft den Schutz von 115 geografischen Angaben der EU. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Liste hat das Bundesamt für Landwirtschaft ein Konsultationsverfahren eröffnet. Kantone und Unternehmen können bis am 26. August 2026 dazu Stellung nehmen.

pd/ome |

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) eine Liste von 115 geografischen Angaben (GA) der Europäischen Union veröffentlicht. Damit startet ein Konsultationsverfahren, in dessen Rahmen die Schweiz prüft, ob diese in der EU geschützten Bezeichnungen künftig auch auf Schweizer Gebiet geschützt werden sollen.

Wie der Bund mitteilt, erfolgt die Publikation im Zusammenhang mit der Aktualisierung von Anhang 12 des bilateralen Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1999. Dieser regelt den gegenseitigen Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

Stellungnahmen bis Ende August möglich

Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 26. August 2026. Während dieser Frist können Schweizer Kantone, betroffene natürliche und juristische Personen sowie Drittstaaten begründete Bemerkungen zu den aufgeführten Bezeichnungen einreichen.

«Nach einer Prüfung dieser Eingaben werden Gespräche zwischen der Schweiz und der EU geführt, um die Listen der zu schützenden Bezeichnungen fertigzustellen», schreibt der Bund. Bemerkungen werden nur berücksichtigt, wenn sie nachvollziehbar darlegen, dass eine der vorgeschlagenen Bezeichnungen:

  • mit dem Namen einer Pflanzen- oder Tierrasse kollidiert und dadurch Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft eines Produkts irreführen könnte;
  • einer seit Langem verwendeten Marke schadet, die ganz oder teilweise gleich lautet;
  • einer seit Langem verwendeten Bezeichnung schadet, die ganz oder teilweise identisch ist;
  • als Gattungsbezeichnung gilt, also ursprünglich auf einen Herkunftsort verweist, mittlerweile aber als allgemeine Produktbezeichnung verwendet wird.

Definitiver Schutz noch offen

Stellungnahmen müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung der Mitteilung beim BLW eingereicht werden (-> an die E-Mail-Adresse [email protected] ). Die Zusammenfassungen der Eintragungsgesuche der betroffenen geografischen Angaben können in der EU-Datenbank eAmbrosia eingesehen werden.

Ob die 115 EU-Bezeichnungen tatsächlich in der Schweiz geschützt werden, hängt von einem positiven Entscheid des Gemischten Agrarausschusses gemäss Artikel 6 des bilateralen Agrarabkommens von 1999 ab. Erst nach Abschluss des Konsultationsverfahrens und der bilateralen Gespräche wird über die definitive Aufnahme der Bezeichnungen entschieden.

-> Hier können Sie das veröffentlichte Dokument einsehen (Liste der Agrarerzeugnisse und Lebensmittel beginnt ab Seite 5). 

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