Artikel werden durchsucht.
Von Zwang und weniger Kontrollen
Zuchtorganisationen müssen die lineare Beschreibung und Einstufung einführen, ob sie wollen oder nicht. Dafür wird der Kontrollaufwand auf den Höfen reduziert. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Im Artikel erfährst du mehr zur Übergangsregelung.
Betroffen von den Änderungen in der Tierzuchtverordnung ist etwa der Schweizerische Ziegenzuchtverband. Er muss die lineare Beschreibung und Einstufung (LBE) einführen.
Christian Zufferey
Um diesen Artikel vollständig zu lesen, benötigen Sie ein gültiges Abo des «Schweizer Bauer».
Noch kein Abo?
Gerne heissen wir Sie als neue Leserin, als neuen Leser willkommen.
Entdecken Sie in unserem Aboshop das passende Abo zu Ihren Wünschen.
Abo bestellen
Sie haben bereits ein Abo ?
Falls Sie bereits ein gültiges Abo besitzen, können Sie sich hier anmelden.
Anmelden
Das Wetter heute in
Umfrage
Bewässert Ihr Eure Kulturen?
6 %
Nein, zu teuer
29.1 %
Nein, keine Infrastruktur
17.9 %
Nein
4.5 %
Ja
16.4 %
Ja, jede Nacht
14.9 %
Ja, teilweise
4.5 %
Ja, wenn wirklich nötig
6.7 %
Ja, mit dem Güllefass
Teilnehmer insgesamt 134
Bekanntschaften
Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?