VS: Hochspannungsleitung bleibt Juristenfutter

Der Bau der umstrittenen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis kann noch nicht beginnen. Gegen die Baubewilligung sind wiederum zahlreiche Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Dieses hat in einer Zwischenverfügung die aufschiebende Wirkung erteilt.

sda |

Der Bau der umstrittenen Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis kann noch nicht beginnen. Gegen die Baubewilligung sind wiederum zahlreiche Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Dieses hat in einer Zwischenverfügung die aufschiebende Wirkung erteilt.

Der Bau kann somit noch nicht in Angriff genommen werden, obwohl sich die Netzgesellschaft Swissgrid aufgrund eines früheren Gerichtsentscheids dazu verpflichtete, den sogenannten Korona-Lärm zu reduzieren. Dieser ist als Knistern der Übertragungsleitungen wahrnehmbar.

18 Beschwerdeführer

Im Zusammenhang mit der Baubewilligung hielt das Bundesamt für Energie im Januar 2015 fest, dass die neu vorgesehenen Leiterseile von Auge nicht von den ursprünglichen zu unterscheiden seien. Weil zudem nur geringe Änderungen bei den Freileitungsmasten und Fundamenten nötig sind, wurde das neue Projekt nicht mehr öffentlich publiziert.

Die 18 Beschwerdeführer beantragten in ihrer Beschwerde aber genau dies - und ferner die aufschiebende Wirkung. Diese hat das Bundesverwaltungsgericht nun gewährt, wie aus der am Mittwoch publizierten Zwischenverfügung hervor geht.

Lücke im Schweizer Netz schliessen

In der Sache selbst wird das Bundesverwaltungsgericht in einem zweiten Schritt entscheiden. Die Debatte um die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis dauert schon seit mehreren Jahren. Sowohl das Bundesgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht haben sich bereits einmal mit diesem Fall befassen müssen.

Die Freileitung soll eine Lücke im schweizerischen Übertragungsnetz schliessen. Das Wallis ist derzeit ab Chamoson nur in Richtung Genf an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen. Mit der Leitung von Chamoson nach Mörel und Ulrichen im Goms soll die Anbindung nach Osten erfolgen.

(Zwischenverfügung A-973/12015 vom 18.05.2015)

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