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Wann darf ich denn nun güllen?
Beim Ausbringen von Gülle zählt nicht die Vegetationsruhe, sondern der Zustand des Bodens. Rechtlich entscheidend sind Aufnahmefähigkeit und Witterung – kantonale Vorgaben bleiben nur Hilfsmittel.
Ob Gülle ausgebracht werden darf oder nicht, hängt nicht vom Vorliegen einer Vegetationsruhe ab.
Hafl
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