
Mitgliedstaaten des Mercosur: grün Vollmitglieder (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay); rot suspendierte Mitglieder (Venezuela); blau Beitrittskandidaten (Bolivien)
Heraldry
Die Efta-Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) wie auch die EU haben mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) ein Freihandelsabkommen. Dieses sieht Importerleichterungen für landwirtschaftliche Produkte, unter anderem Fleisch, vor. So sind Zollerleichterungen für 3000 Tonnen Rindfleisch, 1000 Tonnen Geflügel, 200 Tonnen Schweinefleisch und 200 Tonnen Lammfleisch vorgesehen.
Beschliesst die EU ein Importverbot?
Die Europäische Union hat Mitte Mai eine Liste von Ländern veröffentlicht , die ihre Vorschriften gegen den Missbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung einhalten. Brasilien steht nicht auf der Liste. «Unsere Landwirte halten sich an die weltweit strengsten Gesundheits- und Antibiotikastandards. Es ist daher legitim, dass importierte Produkte denselben Anforderungen unterliegen», sagte der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Christophe Hansen.
Nationalrat Fabian Molina wollte vom Bundesrat in der Fragestunde wissen, über welche Instrumente er verfügt, um den Import von mit Antibiotika belastetem Fleisch zu unterbinden. Und er wollte wissen, wie viel brasilianisches Poulet innerhalb des WTO-Kontingents in die Schweiz eingeführt wird.
Bundesrat geht nicht von Zunahme aus
Der Bundesrat rechnet nicht mit einer Zunahme der Importe. Dies deshalb, weil das den Mercosur-Staaten gewährte Zollkontingent für Geflügelfleisch deutlich unter den heutigen Importmengen von Geflügelfleisch aus Brasilien liegt.
Zum möglichen Importverbot weist die Landesregierung darauf hin, dass es noch nicht in Kraft ist. Sollte es tatsächlich zur Anwendung kommen, werde die Regelung aufgrund des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie der autonomen Rechtsübernahme «gegebenenfalls auch von der Schweiz angewendet», hält der Bundesrat fest.
Deklarationspflicht
«Unabhängig davon besteht in der Schweiz bereits eine Deklarationspflicht für Fleisch, das möglicherweise mithilfe nicht hormoneller Wachstumsförderer wie Antibiotika produziert wurde», so der Bundesrat weiter. Ein Freihandelsabkommen habe hier keinerlei Auswirkungen – weder auf die Deklarationspflicht noch auf ein mögliches Importverbot.
Die Vertragsparteien hätten sich im «Dialog über nachhaltige Landwirtschaft» darüber verständigt, dass langfristig auf den Einsatz von Antibiotika als Wachstumsförderer verzichtet werden sollte.