Am 10. Februar 2019 hat das Zürcher Stimmvolk dem Referendum gegen das neue Wassergesetz zugestimmt und damit die geplante neue gesetzliche Regelung rund um die Nutzung und den Schutz des Wassers zu Fall gebracht.
Kritisiert wurden die neu explizit erwähnte Möglichkeit der Teilprivatisierung der öffentlichen Wasserversorgung, die Einschränkung von Gewässerrevitalisierungen sowie die reduzierten Schutzziele von Hochwasserschutzmassnahmen. Stets unbestritten war in allen politischen Lagern, dass die Wassergesetzgebung im Kanton Zürich einer Erneuerung bedarf.
Nun legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine überarbeitete Fassung des neuen Wassergesetzes vor. Die hauptsächlichen, vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen für die Landwirtschaft sind: Privatrechtliche Träger der öffentlichen Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung müssen vollständig in öffentlicher Hand bleiben.
Die Vorschriften über den Gewässerraum stellen klar, dass das Bundesrecht, nicht das kantonale Recht, die wesentlichen Vorgaben macht. Die Wassermenge, die ohne Konzession oder Bewilligung aus öffentlichen Gewässern entnommen werden darf, etwa zum Tränken von Vieh oder für Laufbrunnen, wird präzise festgelegt.