Weinbranche will Verbindlichkeit

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemassnahmen gestützt auf Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine möchte seine Selbsthilfemassnahmen gestützt auf Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes auch für Nichtmitglieder durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen.

Das vorliegende Gesuch betrifft die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung von Selbsthilfemassnahmen zugunsten der Absatzförderung für Schweizer Weine. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das entsprechende Gesuch im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» (SHAB) veröffentlicht. Die Konsultation dauert bis zum 7. Juli 2014.

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Hat der Hitzesommer deine Ferienpläne beeinflusst?

7.1 % Ja, Ferien abgesagt
7.1 % Ja, Ferien verschoben
5.4 % Ja, nur kurz weg gewesen
8.9 % Nein, Ferien wie geplant
71.4 % Ich mache grundsätzlich keine Ferien

Teilnehmer insgesamt 56

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?