Wölfe dürfen künftig auch präventiv abgeschossen werden

Wölfe dürfen künftig auch abgeschossen werden, bevor sie Schaden angerichtet haben. Der präventive Abschuss ist bereits ab dem 1. Dezember erlaubt. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

sda |

Er hat eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. «Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist», heisst es zur Begründung.

Derzeit sind in der Schweiz gemäss Angaben des Bundes 32 Wolfsrudel mit insgesamt rund 300 Wölfen unterwegs. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit gut 100 Wölfen gewesen. In der Folge ist auch die Zahl der gerissenen Nutztiere gestiegen: von 446 im Jahr 2019 auf 1480 im vergangenen Jahr.

Auch mit dem revidierten Jagdgesetz bleibe der Wolf eine geschützte Art, hält der Bundesrat fest. «Nur in begründeten Fällen» dürften die Kantone ganze Rudel entfernen.

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