Wölfe in Rudeln: Bundesrat will Abschuss erleichtern 

Der Bundesrat will auf Antrag des Parlaments die Schraube bei der Wolfsregulierung weiter anziehen. Wölfe, die einem Rudel angehören, Schäden verursachen und für die eine Abschussbewilligung vorliegt, sollen ganzjährig und auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen.

blu/sda |

Die Landesregierung hat am Mittwoch entsprechende Anpassungen im Jagdgesetz zur Diskussion gestellt. Interessierte Kreise können sich bis am 16. Oktober dazu äussern.

Auch in Jagdbanngebieten

Nach geltendem Recht besteht für Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Februar und Mai aufgrund der Fortpflanzung ein kompletter Schutz – ausser bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen. In Jagdbanngebieten ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn die Tiere wiederholt Massnahmen zum Herdenschutz umgehen oder Menschen gefährden.

Mit einer erneuten Revision des Jagdgesetzes sollen einzelne Wölfe, die einem Rudel angehören und trotz Schutzmassnahmen wiederholt Nutztiere (mindestens zwei Angriffe) angreifen oder Menschen gefährden, in Zukunft auch zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai abgeschossen werden dürfen. Zudem sollen solche Eingriffe neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein.

Gemäss dem erläuternden Bericht müssen folgende Voraussetzungen für einen Abschuss erfüllt sein:

  • Bei Vorliegen eines Schadens an Nutztieren auf Alpen innerhalb des eidgenössischen Jagdbanngebietes sollen Abschüsse erlaubt sein, wenn mindestens zwei Angriffe auf Herden, die durch fachgerecht eingesetzte Massnahmen geschützt waren, erfolgt sind und dabei insgesamt ein erheblicher Schaden entstanden ist. Ein erheblicher Schaden bei Einzelwölfen liegt vor, wenn mindestens sechs Schafe oder Ziegen innerhalb von vier Monaten getötet werden. Oder wenn mindestens ein Nutztier der Rinder- oder Pferdegattung oder der Gattung der Neuweltkameliden getötet oder schwer verletzt wird. ->  Artikel 9b JSV  Bei Rudeln liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn Wölfe in ihrem Streifgebiet während der aktuellen Sömmerungsperiode auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben mindestens acht Schafe oder Ziegen töten oder ein Tier der Rinder- oder Pferdegattung oder der Gattung der Neuweltkameliden getötet wird. ->  Artikel 4c JSV
  • Bei der Gefährdung von Menschen innerhalb des Jagdbanngebietes. Eine Gefährdung von Menschen liegt insbesondere vor, wenn ein Wolf sich regelmässig innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Siedlungen aufhält und dabei Menschen gegenüber zu wenig Scheu zeigt.

Der neue Absatz ermöglicht im Zeitraum Februar bis Mai Massnahmen gegen einzelne Wölfe eines Rudels, die wiederholt fachgerecht umgesetzte Massnahmen zum Herdenschutz überwinden und dabei einen erheblichen Schaden verursachen oder welche eine Gefährdung von Menschen darstellen, auch wenn feststeht oder die Möglichkeit besteht, dass dieses Rudel Jungtiere hat. «Da in den Monaten Juni bis Januar bereits heute Massnahmen möglich sind, kann neu ganzjährig auch bei einzelnen Wölfen, welche zu einem Rudel gehören, bei problematischem Verhalten eingegriffen werden», heisst es im Bericht.

Als problematisch gelten wiederholte Angriffe auf Schafe oder Ziegen, die durch fachgerecht umgesetzte Massnahmen zum Herdenschutz geschützt sind, sowie auf Tiere der Rinder- und Pferdegattung und die Gefährdung von Menschen.

Alpwirtschaft schützen

Die Umsetzung von zwei vom Parlament überwiesenen Motionen ist damit auf Kurs. Im vergangenen Dezember hatten sich die eidgenössischen Räte übereinstimmend auf zusätzliche Abschüsse von «Problemwölfen» geeinigt. Die Motion von Esther Friedli verlangt, dass Wölfe auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten reguliert werden können, sofern eine gültige Abschussbewilligung vorliegt. Dies soll möglich sein, wenn der Abschuss zum Schutz von Lebensräumen, zur Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötig ist.

Motionärin Esther Friedli (SVP/SG) sagte im September in der kleinen Kammer, das Ökosystem Alpwirtschaft gerate aus den Fugen. Zahlreiche Tiere seien im Sommer deshalb vorzeitig von Alpen abgezogen worden. Dies, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser würden. Diese könne man nicht ständig verschärfen – sie seien teuer und nicht zum Wohle der Nutztiere. Man müsse daher an den Ursachen ansetzen: «Wir müssen die schadstiftenden Wölfe besser regulieren können», so Friedli im Ständerat.

Die Motion Brouils verlangt, dass der Abschuss von Wölfen, die erheblichen Schaden an Nutztieren verursachen oder Menschen gefährden, auch dann bewilligt werden können, wenn sie zu einem Rudel gehören oder sich im Streifgebiet eines Rudels aufhalten.  Zum anderen geht es auch um die Möglichkeit, bei einzelnen Wölfen eines Rudels mit problematischem Verhalten ganzjährig einen Abschuss tätigen zu können.

Bundesrat wollte abwarten

Doch gab es im Parlament auch Kritik an den geplanten Verschärfungen. Christophe Clivaz (Grüne/VS) sagte im Nationalrat, die Regulierung des Wolfes sei schon durch das neue Jagdgesetz und die darauf basierende Verordnung gelockert worden. Schon zuvor hätten die Schäden durch stärkere Herdenschutzmassnahmen abgenommen. Weitere Lockerungen seien nicht angezeigt.

Auch Umweltminister Albert Rösti hatte für ein Nein zu den beiden Vorstössen geworben. Das Jagdrecht biete schon heute die Möglichkeit, bei Problemen mit Wölfen einzugreifen. Einzelwölfe könnten ganzjährig abgeschossen werden. Der Abschuss von Wölfen eines Rudels wegen Nutztierschäden und somit die ganzjährige Regulation würden dem eidgenössischen Jagdgesetz und dem Tierschutzgesetz widersprechen.

Anstieg der Population gebremst

Am 1. Februar 2025 traten in der Schweiz neue Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Sie geben den Kantonen die Kompetenz, unter bestimmten Bedingungen den Wolfsbestand präventiv zu regulieren. Damit die Kantone in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, muss ein Risiko für Nutztiere bestehen, und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein.

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrats zu den geplanten Verschärfungen zeigen die bereits umgesetzten Massnahmen ihre Wirkung. Das schnelle Wachstum der Wolfspopulation in der Schweiz habe gebremst werden können. Die Zahl der Rudel steige jedoch weiterhin an und sei im März 2026 bei dreissig schweizerischen und zehn grenzüberschreitenden Rudeln gelegen.

In der Schweiz gibt es 350 Wölfe und 43 Wolfsrudel

Die Wolfspopulation wächst weiter: Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz 43 Rudel und insgesamt 350 Wölfe nachgewiesen, wie der Jahresbericht der Stiftung Kora zeigt. Im Berichtsjahr 2024 hatten die Fachleute mit 319 Tieren noch 31 Wölfe weniger nachgewiesen. Mindestens 155 Welpen kamen 2025 zur Welt.

In der Regulierungsperiode 2025/26 bewilligte das Bundesamt für Umwelt den Abschuss von rund 115 Wölfen; tatsächlich erlegt wurden 77 Tiere. In der vorangegangenen Periode waren 92 Wölfe geschossen worden.

-> Mehr Infos gibt es hier

Kommentare (1)

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  • Wenk-Dudli Ueli | 03.07.2026
    Die Wölfe müssten mehr reguliert werden.Es kostet viel zu viel Zeit und Geld für den Herdenschutz.Es kommt so weit das einige Alpen nicht mehr bewitschaftet werden.
    Freundliche Grüsse Ueli Wenk
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