
Ein Wolfsrudel besteht meistens aus Mutter, Vater und den Kindern. Die Eltern, Rüde und Fähe, leben in einer monogamen Partnerschaft und bleiben ein Leben lang zusammen.
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Für 39 Rudel liegt ein rechtskräftiger Bewilligungsentscheid vor. 2025 waren es noch 22 Rudel. Rechnet man den derzeit in Prüfung befindlichen Antrag aus dem Wallis für das Vallon de Réchy hinzu, liegen laut der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) Anträge für 40 Rudel vor.
Dieser sprunghafte Anstieg der Bewilligungen lässt sich teilweise durch eine Änderung der Jagdverordnung erklären. Die vom Bund beauftragte Stiftung Kora teilte der Nachrichtenagentur sda mit, dass «das Bafu nun eine Bewilligung zur Regulierung von Wolfswelpen erteilen kann, noch bevor deren Anwesenheit bestätigt wurde». Jungwölfe dürfen jedoch erst abgeschossen werden, wenn ihre Anwesenheit nachgewiesen wurde, so eine Bafu-Sprecherin.
Laut Bafu liegt der Grund für mehr Gesuche für Teilregulationen darin, dass es in der Schweiz insgesamt mehr Wolfsrudel gebe. Die Zahl der erfassten Wolfsrudel stieg zwischen 2022 und 2025 von 26 auf 40.
Vom 1. September 2026 bis am 31. Januar 2027 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern. Sie müssen beim Bafu vorgängig die Zustimmung zur Regulierung der Wolfsrudel einholen. Liegt diese vor, können die Kantone, die zuständig sind für die Umsetzung der Regulierungen, die Abschüsse verfügen.
Folgende Rudel dürfen reguliert werden:
Glarus
Rudel Kärpf: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (Zustimmung 23.09.2026 )
Graubünden
Rudel Älpetli, Calanda, Chavalatsch, Dreibündenstein, Heinzenberg, Jatzhorn, Muchetta, Valgronda: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (26.08.2026)
Rudel Calderas: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (26.08.2026)
Rudel Agnas, Brusio, Falknis, Frisal, Giarsinom, Madlain, Moesola, Seta, Stagias: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (27.08.2026)
Rudel Scalvin: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (08.09.2026)
Rudel Giarsinom: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (23.09.2026)
St. Gallen
Rudel Calanda, Schilt: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (26.08.2026)
Tessin
Rudel Bedretto, Lepontino, Molare, Madom, Aspra, Carvina, Onsernone: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (28.08.2026)
Rudel Peloso: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (16.09.2026)
Rudel Camoghè: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (21.09.2026)
Schwyz
Rudel Chöpfenberg: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (28.07.2026)
Neuenburg
Rudel Vallée de la Brévine: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere inklusive Entnahme eines Elterntieres . (01.09.2026)
Rudel Jougne Suchet : Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere inklusive Entnahme eines Elterntieres . (08.09.2026)
Wallis
Rudel Nendaz Isérable, Les Toules: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere . (14.09.2026)
Rudel Augstbord: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels . (23.09.2026)
Rudel Nanz: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels . (29.09.2026)
Ausstehend
Rudel Vallon De Réchy: Entnahme des gesamten Rudels .