Die EU-Kommission hat wie erwartet mit Zurückhaltung auf den bundesrätlichen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative sowie auf das Mandat zu Verhandlungen über die Personenfreizügigkeit mit der EU reagiert. Sie hat «den Entscheid der Schweizer Regierung zur Kenntnis» genommen.
Man werde den Gesetzesentwurf sowie «die neuen Begleitmassnahmen im heimischen Arbeitsmarkt» im Detail auf deren Kompatibilität mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz prüfen, liess Maja Kocijancic, Sprecherin bei der EU-Kommission, verlauten. Dabei unterstrich die EU-Kommission wie bereits früher schon, dass von der Schweiz erwartet werde, «dass sie ihre Verpflichtungen einhält, die aus dem Abkommen hervorgehen».
Zum Verhandlungsmandat selbst hiess es lediglich, die EU habe bis anhin von der Schweiz keine Anfrage für Neuverhandlungen erhalten - mit Ausnahme des Briefes vom Juli 2014, «den die damalige EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton negativ beantwortet» habe. «Wie in ihrer Antwort festgehalten, ist die EU nicht in der Position, das Abkommen neu zu verhandeln mit dem Ziel, Kontingente und/oder Inländervorrang einzuführen.»