15'000 Fr. Bargeld-Geschäfte prüfen

Die Schweizer Finanzunternehmen müssen künftig bei Bargeld-Geschäften bereits ab einer Schwelle von 15'000 Franken Massnahmen zur Identifizierung vornehmen.

Die Schweizer Finanzunternehmen müssen künftig bei Bargeld-Geschäften bereits ab einer Schwelle von 15'000 Franken Massnahmen zur Identifizierung vornehmen.

Die Finanzmarktaufsicht Finma setzt die bisher bei 25'000 Franken liegende Schwelle für Identifikationsmassnahmen bei Kassageschäften per Anfang 2020 herunter, wie einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch zu entnehmen ist.

Die Massnahme ist Teil einer Anpassung der revidierten Geldwäschereiverordnung der Finma (GwV-Finma) als Folge des jüngsten Länderexamens der Schweiz durch die «Financial Action Task Force» (FATF). Die FATF hatte verschiedene Schwachstellen im Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung identifiziert, die Schweiz befindet sich derzeit deshalb in einem «vertieften Folgeprüfprozess».

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