
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach angesichts der Bundestagsentscheidung von einer «echten Entlastung für unsere Betriebe». Nach Berechnungen seines Hauses beläuft sich die volle Rückerstattung auf durchschnittlich 2’790 Euro (2’650 Franken) pro Betrieb, abhängig von Grösse, Art und Bewirtschaftungsform.
IWO
Der in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Diesel wird wieder im früheren Umfang steuerlich entlastet. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Donnerstag (6.11.) die Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für eine Änderung des Energiesteuergesetzes beschlossen.
Danach gilt ab 1. Januar 2026 erneut die Agrardieselrückerstattung von 21,48 Cent (0,20 Franken) pro Liter für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Massnahme schlägt im Bundeshaushalt mit 430 Mio. Euro (409 Mio. Franken) im Jahr zu Buche.
Reaktionen aus Regierung und Koalition
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sprach angesichts der Bundestagsentscheidung von einer «echten Entlastung für unsere Betriebe». Nach Berechnungen seines Hauses beläuft sich die volle Rückerstattung auf durchschnittlich 2’790 Euro (2’650 Franken) pro Betrieb, abhängig von Grösse, Art und Bewirtschaftungsform. Die Koalition korrigiere damit «eine der grössten Fehlentscheidungen der Ampelregierung». «Wir halten Wort», so der CSU-Politiker. Tatsächlich hatten die Unionsparteien in der vergangenen Legislaturperiode angekündigt, im Falle einer Regierungsübernahme die Agrardieselkürzung rückgängig zu machen.
Unionsfraktionsvize Albert Stegemann bezeichnete die Entscheidung, ungeachtet der angespannten Finanzlage des Bundes die Rückerstattung wieder vollständig einzuführen, als eines der zentralen Anliegen von CDU und CSU. «Mit der steuerlichen Entlastung für die Land- und Forstwirtschaft schaffen wir Planungssicherheit und sichern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe», betonte Stegemann. Agrarsprecher Johannes Steiniger sieht in dem Agrardieselbeschluss des Bundestages «ein starkes Signal an unsere landwirtschaftlichen Betriebe». Der SPD-Abgeordnete Michael Thews unterstrich in der Debatte, dass die Agrardieselentlastung für die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe unverzichtbar sei.
Kritik aus der Opposition
Kritik kam aus der Opposition. Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen, Dr. Ophelia Nick, räumte ein, dass die von den damaligen Ampelspitzen beschlossene Abschaffung des Agrardiesels falsch gewesen sei. Ebenso falsch sei es jedoch, die Subvention auf den fossilen Treibstoff jetzt wieder in voller Höhe einzuführen und keinerlei Anreize für nachhaltige Antriebsformen in der Landwirtschaft zu setzen.
Isabell Vandre von der Linken forderte eine soziale und ökologische Agrarwende anstatt überholter Subventionen. AfD-Mann Bernd Schattner warf der Koalition Halbherzigkeit vor, weil sie die volle Rückvergütung nicht bereits zum 1. Januar 2024 einführe. Ein entsprechender Antrag der AfD fand keine Mehrheit.
Bauernverband und Verbände begrüssen Entscheidung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) verwies auf seinen Anteil an dem Bundestagsbeschluss: «Die Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ist ein Erfolg unseres gesamten Berufsstandes», stellte DBV-Präsident Joachim Rukwied fest. Gemeinsam habe man demonstriert, als Verband sei man politisch drangeblieben und habe mit guten Argumenten überzeugt.
Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt zu stärken. Dabei dürfe es aber nicht bleiben. Rukwied rief die Koalition dazu auf, zügig weitere steuerliche Entlastungsmassnahmen und Regelungen zur Stärkung des einzelbetrieblichen Risikomanagements auf den Weg zu bringen.
Hierzu gehöre beispielsweise die Einführung einer Risikorücklage sowie eine wirksame Entbürokratisierungsinitiative für die Landwirtschaft zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.
Steuererleichterung auch für Biokraftstoffe
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hob hervor, dass mit der beschlossenen Änderung des Energiesteuergesetzes auch für Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff und Hydriertes Pflanzenöl (HVO) die Steuererstattung in Höhe von 21,48 Cent (0,20 Franken) je Liter geltend gemacht werden könne.
Die Neufassung von § 57 Energiesteuergesetz sehe vor, dass zukünftig auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse die Steuererstattung gewährt wird. Biokraftstoffe seien laut § 2 Abs. 4 Energiesteuergesetz wie fossiler Diesel zu versteuern und damit auch zu entlasten, wenn diese in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Allerdings bedeute die Gleichbehandlung bei der Steuerentlastung, dass Biokraftstoffe im Vergleich mit Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft unattraktiv bleiben. Die Bundesregierung müsse sich daher in Brüssel für den längst überfälligen Beschluss einer grundlegenden Reform der Europäischen Energiesteuerrichtlinie noch unter der dänischen Ratspräsidentschaft einsetzen.
Zusagen für Förderung von Biokraftstoffen
Die UFOP erinnerte zudem an die Zusage von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer auf dem Deutschen Bauerntag in Berlin, neben der Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung noch in dieser Wahlperiode auch Massnahmen zur Steigerung des Biokraftstoffeinsatzes in der Landwirtschaft zu ergreifen.
Die UFOP vertraut auf die Zusage des Ministers, den Markthochlauf der alternativen Kraftstoffe in den kommenden Jahren auch durch Steuererleichterungen voranzutreiben. Gleichzeitig tritt die Förderunion der Sorge entgegen, dass im Falle der Umsetzung einer weitergehenden Steuerbegünstigung mit einem grossen Steuerausfall gerechnet werden müsse. Einem schnellen Markteintritt stehe entgegen, dass die Maschinen für den Einsatz von Biokraftstoffen freigegeben sein müssten.
Hintergrund: Ampel wollte Vergünstigung abbauen
Die frühere Ampelregierung hatte im Zuge von Haushaltseinsparungen beschlossen, die Verbilligung des Agrardiesels ab 2024 in drei Schritten abzubauen. In diesem Jahr wird die Steuer von 47,04 Cent (0,45 Franken) für den in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzten Diesel noch um 6,4 Cent (0,06 Franken) pro Liter reduziert.
Ab dem nächsten Jahr sollte die Vergünstigung komplett wegfallen. Nicht gefolgt ist die Koalition der Forderung des Bundesrates, auch die Bewirtschaftung von Containerkulturflächen im Freiland von Baumschulen in die Agrardieselregelung einzubeziehen. Eine Zustimmung der Länderkammer in der Sitzung am 21. November 2025 gilt dennoch als sicher.