Antibiotika an Käse nicht bekämpft

Antibiotika-Resistenzen nehmen zu. Der Bund geht das Problem mit einer breit abgestützten, nationalen Strategie an. Kein Thema ist dabei allerdings der Antibiotika-Einsatz bei vielen importierten Käsesorten.

Samuel Krähenbühl |

Antibiotika-Resistenzen nehmen zu. Der Bund geht das Problem mit einer breit abgestützten, nationalen Strategie an. Kein Thema ist dabei allerdings der Antibiotika-Einsatz bei vielen importierten Käsesorten.

In vielen Käserinden bei Importkäse steckt heute das Antibiotikum Natamycin. Eine Umfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» vom letzten August zeigte: Fast alle Schweizer Grossverteiler haben solchen Käse im Sortiment (siehe Beispiel Montasio im Bild). Natamycin ist ein Antibiotikum, das auch beim Menschen zur Anwendung kommt. Der Grund, warum Antibiotika eingesetzt werden, liegt im geringeren Arbeitsaufwand bei der Lagerung und der Pflege der Käselaibe.

Früher verboten

Seit die Schweiz 2002 die entsprechende EU-Regelung übernommen hat, ist die Verwendung der Substanz gestattet. Früher war die Verwendung von Antibiotika zur Käsepflege hierzulande grundsätzlich verboten.

Bei der grossangelegten Strategie gegen Antibiotika-Resistenzen (StAR), mit der der Bund zum Grossangriff gegen den Antibiotika-Einsatz bläst, ist der Antibiotika-Einsatz bei der Käsebehandlung bis jetzt erstaunlicherweise kein Thema. Dies im Gegensatz zum Antibiotika-Einsatz in der Tiermedizin, der mit diversen Massnahmen gesenkt werden soll. 

Rinde abschneiden

Warum aber hat man beim Bund im Zusammenhang mit StAR die Wiedereinführung des Verbots von Antibiotika in der Käsepflege nicht einmal erwogen? «Natamycin darf nicht tiefer als 5 Millimeter ins Produkt eindringen, weshalb empfohlen wird, bei solchem Käse die Rinde grosszügig zu entfernen. Käse, die mit Natamycin behandelt wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. Es ist somit bei korrektem Umgang nicht davon auszugehen, dass die Konsumentinnen und die Konsumenten Natamycin konsumieren», begründet Nathalie Rochat, Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Und wie beurteilt das BLV die Gefahr von Resistenzbildungen durch den Einsatz von Antibiotika in der Käsepflege? Besteht eine Gefahr für Resistenzen oder besteht keine? «Aufgrund der uns bisher vorliegenden Informationen bestehen bei korrektem Umgang keine Bedenken in Bezug auf eine Resistenzbildung», so Rochat. Beim Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse würden diese vom BLV geprüft und die Empfehlungen zur Verwendung dieser Substanz gegebenenfalls angepasst.

Keine Zahlen

In der Schweiz werden jährlich gut 50 Tonnen Antibiotika an Nutztiere abgegeben. Dieser Wert soll mit StAR gesenkt werden. Wie viel Antibiotika Herr und Frau Schweizer durch den Konsum von Käse aufnehmen, dazu gibt es keine Zahlen. Denn die Verwendung von Natamycin ist nicht meldepflichtig. «Es ist uns deshalb auch nicht bekannt, bei welchen importierten Käsen das Oberflächenbehandlungsmittel Natamycin verwendet wird», so BLV-Sprecherin Rochat. 

Die Verwendung sei aber auf der Etikette zu deklarieren. «Bei korrektem Umgang mit Käse, dessen Oberfläche mit Natamycin behandelt wurde, das heisst, wenn die Käserinde grosszügig (mehr als 5 mm) abgeschnitten wird, wird kein Natamycin aufgenommen», betont sie.

Bei Sortenkäse verboten

In der EU ist der Einsatz von Antibiotika bei der Käsepflege gang und gäbe. Die Schweizer Käsebranche hingegen hat sich gleich nach der Aufhebung des Verbots auf einen freiwilligen Verzicht auf Antibiotika in der Käsepflege geeinigt. Gemäss Manuela Sonderegger, Mediensprecherin von Switzerland Cheese Marketing, wird der Branchenkodex immer wieder verlängert. «Der Antibiotikaverzicht ist aber freiwillig, und es gibt keine Sanktionen. Wir bauen ganz einfach sozialen Druck auf», erklärt sie. 

90 Prozent der Käser hätten den Kodex unterschrieben. Sonderegger weiss aber auch von Fällen, in denen Antibiotika zur Käsepflege eingesetzt werden: «Zwei Hersteller haben uns angerufen und gesagt, dass sie den Kodex nicht unterschreiben, weil sie zumindest zeitweise Antibiotika verwenden.» Die grossen Käsesorten hingegen hätten ein Antibiotika-Verbot im Pflichtenheft und könnten Verstösse mit harten Sanktionen ahnden.  

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