Der Appenberger Käse darf seinen Namen behalten. Die Sortenorganisation Appenzeller ist vor Bundesgericht mit ihrer Beschwerde gegen den Entscheid des Innerhoder Kantonsgerichts vom März gescheitert.
Simon Jenni, Rechtsanwalt der Käserei Glauser, bestätigte gegenüber dem LID, dass die Beschwerde der Sortenorganisation Appenzeller vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Damit darf die Marke Appenberger definitiv verwendet werden. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.
Die Sortenorganisation Appenzeller hatte gegen die Eintragung des Namens Appenberger Käse durch die Käserei Glauser aus Oberhünigen BE geklagt.