Die Bezeichnung Glarner Alpkäse wird ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen aufgenommen. Gegen das Eintragungsgesuch der Glarona Käsegenossenschaft ist keine Einsprache eingegangen. Erstmals schriftlich erwähnt wird ein vollfetter Käse von den Glarner Alpen im Jahr 1845.
„Der Glarner Alpkäse hat eine lange Tradition und wird eindeutig mit dem Kanton Glarus als Ort der ursprünglichen Erzeugung und Vermarktung in Verbindung gebracht“, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Donnerstag in einem Communiqué. Der Glarner Alpkäse ist der erste AOP/GUB-zertifizierte Alpkäse in der Ostschweiz.
Glarner Alpkäse wird ausschliesslich während der Alpsaison auf den Glarner Alpen mit der Milch der dort weidenden Kühe hergestellt. Die Weidehaltung der Tiere, das „besondere Futter“ der alpinen Weiden, die traditionelle Handarbeit, die tägliche Verarbeitung im Kupferkessi und die Verwendung der spezifischen Glarner Alpkäse-Kultur verleihe dem Glarner Alpkäse den typischen Geschmack und Geruch, heisst es weiter. Durch die Vermarktung über eine Genossenschaft habe sich der Glarner Alpkäse zu einem wertvollen Handelsgut für den lokalen Markt sowie den Gross- und Detailhandel in der Region entwickelt, hält das BLW fest.
Nach zeitaufwändiger und beharrlicher Arbeit werde Wirklichkeit, was die Glarona Käsegenossenschaft seit Jahren angestrebt habe, schreibt die Genossenschaft in einer Mitteilung. Glarner Alpkäse werde dank der Aufnahme ins Register als Name und Produkt geschützt und dürfe nicht nachgeahmt werden.
Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 31 Eintragungen: 21 GUB (geschützte Ursprungsbezeichnungen) und 10 GGA (geschützte geografische Angaben).