Bauer darf wissen, wer ihn anzeigte

Wer der Kantonsverwaltung angebliche Missstände meldet, muss damit rechnen, dass seine Identität aufgedeckt wird – selbst wenn ihm die Behörden Anonymität zusichern. Das geht aus einem neuen Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts hervor, so die Zeitung «Der Bund».

Wer der Kantonsverwaltung angebliche Missstände meldet, muss damit rechnen, dass seine Identität aufgedeckt wird – selbst wenn ihm die Behörden Anonymität zusichern. Das geht aus einem neuen Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts hervor, so die Zeitung «Der Bund».

Konkret meldete 2015 eine Bernerin oder ein Berner dem kantonalen Veterinärdienst, auf dem Hof eines Bauern im Kanton Bern gebe es tierschutzrechtliche Missstände. Der Veterinärdienst kontrollierte daraufhin den Bauernhof und stellte gewisse Mängel fest. Doch wie der «Bund» berichtet, seien die Vorwürfe des Anzeigers insgesamt unzutreffend gewesen. 

Der Bauer wollte den Namen des Melders erfahren und verlangte Akteneinsicht. Dagegen wehrte sich der Melder, er befürchtete Rache. Das kantonale Verwaltungsgericht schreibt nun im Urteil, grundsätzlich müsse zu seinen Anschuldigungen stehen, wer belastende Informationen über andere Personen mitteile. Wer einer Behörde Auskunft über andere Personen erteile, habe grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass diese Informationen den Betroffenen nicht mitgeteilt würden. 

Zwar könne es ein öffentliches Interesse an der Anonymität einer Auskunftsperson geben – dann etwa, wenn sie in ihrer Integrität gefährdet wäre. Dafür gebe es aber in diesem Fall keine Hinweise, so zitiert der «Bund». «Richtig verstandener Datenschutz will nicht ein Klima des Misstrauens und der Entstehung von Gerüchten und anonymer Verdächtigungen schaffen, sondern eine offene und faire Erledigung von Streitigkeiten ermöglichen», hält das Verwaltungsgericht fest.

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