Bedingte Freiheitsstrafe für Winzer

Der Walliser Winzer Dominique Giroud ist wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit auf drei Jahren verurteilt worden. Auch die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Der Walliser Winzer Dominique Giroud ist wegen Steuerdelikten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten mit einer Probezeit auf drei Jahren verurteilt worden. Auch die Gerichtskosten wurden ihm auferlegt.

Das Bezirksgericht Sitten kam zum Schluss, dass Giroud als einziger Verwaltungsrat des Unternehmens Giroud Vins SA für die Steuerperioden 2005 bis 2009 erhebliche Weinverkäufe nicht in der Buchhaltung aufgeführt oder aber fiktive Kosten abgerechnet hat.

Durch diese widerrechtlichen Handlungen habe Dominique Giroud einen Betrag von knapp acht Millionen Franken der Besteuerung entzogen, teilte das Gericht am Freitag mit. Dadurch seien den kantonalen und kommunalen Steuerbehörden mehr als ein Million Franken an Steuern entgangen.

Auch im Hinblick auf die Verrechnungssteuer stellten die Richter widerrechtliche Handlungen fest. Das Unternehmen Giroud Vins habe seinem Alleinaktionär Dominique Giroud in den Jahren 2008 und 2009 geldwerte Leistungen im Wert von 3,1 Millionen Franken erbracht, ohne diese gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu deklarieren. Dies führte zu einem Verlust von knapp 1,1 Millionen Franken an entgangener Verrechnungssteuer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht der Rechtsweg an das Kantonsgericht offen.

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