Beschwerde gegen Windpark abgelehnt

Das Bundesgericht hat eine Einsprache gegen ein Windpark-Projekt im Kanton Neuenburg abgelehnt. Die Beschwerdeführer vertraten die Meinung, dass Staatsrat Laurent Favre (FDP) bei diesem Dossier hätte in den Ausstand treten müssen, da er in der Vergangenheit die Vereinigung Suisse éole präsidiert hatte.

Das Bundesgericht hat eine Einsprache gegen ein Windpark-Projekt im Kanton Neuenburg abgelehnt. Die Beschwerdeführer vertraten die Meinung, dass Staatsrat Laurent Favre (FDP) bei diesem Dossier hätte in den Ausstand treten müssen, da er in der Vergangenheit die Vereinigung Suisse éole präsidiert hatte.

Das Bundesgericht weist in seinem am Mittwoch publizierten Urteil darauf hin, dass Suisse éole nicht direkt in das Windpark-Projekt bei Buttes NE involviert ist und Regierungsrat Favre das Präsidium dieser Vereinigung mehr als fünf Jahre zuvor abgegeben hatte.

Die Neuenburger Kantonsregierung, darunter auch Favre als Vorsteher des Departementes für Raumentwicklung und Umwelt, genehmigte den Nutzungsplan für das Windparkprojekt auf den Neuenburger Anhöhen am 9. Mai 2019. Die Gegner legten Rekurs ein und vertraten die Meinung, dass Favre den Nutzungsplan wegen seiner Rolle bei Suisse éole nicht hätte unterzeichnen dürfen. Die Neuenburger Regierung war demgegenüber der Ansicht, dass diese früher ausgeübte Rolle den Ausstand ihres Regierungskollegen nicht rechtfertige.

Das Neuenburger Kantonsgericht stützte diese Auffassung. Die Gegner des Projektes legten am 9. Januar 2020 Beschwerde beim Bundesgericht ein. Die höchsten Richter in Lausanne erinnern in ihrem Urteil vom vergangenen 24. März daran, dass Exekutivmitglieder nur dann in den Ausstand treten müssen, wenn sie ein spezifisches Interesse in einer Angelegenheit haben, zuvor eine persönliche Meinung in einem Interessenkonflikt vertreten haben oder schwere und wiederholte Verfahrens- oder Ermessensfehler begangen haben.

Favre habe seine Überzeugung, dass die Schweiz erneuerbare Energien fördern sollte, immer deutlich und öffentlich vertreten, hält das Bundesgericht fest. Als Regierungsrat habe er aber dessen ungeachtet keinerlei vorgefasste Meinung gegenüber den Gegnern der Windenergie ausgedrückt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde deshalb ab.

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