Bio: Regeln zum Direktverkauf

Bei der Biozertifzierung wird auch die Direktvermarktung kontrolliert. Die Kundschaft soll sich auf die Deklaration verlassen können. 

Bioaktuell listet die häufigsten Gründe für Mängel auf. So muss die Nummer der Zertifizierungsstelle (CH-BIO-006 für bio.inspecta; CH-Bio-086 für Bio Test Agro) auf dem Etikett, dem Lieferschein oder der Rechnung ersichtlich sein. Bei jedem Produkt muss das richtige Logo (Bio Knospe, Bio Suisse, Umstellung etc.) auf Etiketten, Lieferscheinen und Rechnungen angezeigt werden.

Die Knospe-Logos können zertifizierte Mitglieder bei Bio Suisse herunterladen. Für Bio-CH braucht es kein Logo, da reicht die Bezeichnung. Andere Logos erhalten Produzenten bei den Labelorganisationen. Bei Änderungen der Rezeptur muss diese mit der Deklaration auf den Produkten übereinstimmen. Für die Lohnverarbeitung braucht es einen Vertrag, der aktualisiert werden muss, wenn neue Produkte das Sortiment bereichern.

Der Verarbeitungsbetrieb muss zertifiziert sein, es sei denn, er verarbeitet nur Produkte für maximal fünf Knospe-Produzenten. Alle Warenflüsse müssen dokumentiert werden. Zukäufe von Zutaten brauchen einen Beleg. Betriebe, die Eier vermarkten, müssen jährlich einen Salmonellen-Test durchführen. 

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