Bioausnahmen besser regeln

Der Vorstand und die Geschäftsstelle der Bio Suisse haben im Frühling entschieden, dass Mehl temporär mit der Knospe mit Schweizer Kreuz ausgelobt werden darf, auch wenn 20% Weizen aus Europa beigemischt wird. Mehrere Delegierte kritisierten dies als Kompetenzüberschreitung, da eine solche Sonderbewilligung in den Richtlinien nicht geregelt sei. 

An der Delegiertenversammlung der Bio Suisse sagte Präsident Urs Brändli, man habe sich dazu auf eine Arbeitsanweisung der Markenkommission Verarbeitung und Handel gestützt. Der Vorstand beantragte, dass die Geschäftsstelle Varianten zur Verankerung solcher Sonderbewilligungen ausarbeiten solle.

Das wurde mit grosser Mehrheit bei zehn Gegenstimmen und sieben Enthaltungen angenommen. Aufgrund des Gesagten erscheint es als sehr wahrscheinlich, dass Coop um die Bewilligung ersucht und entsprechend Druck gemacht hatte. 

Kommentare (1)

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  • Filax | 30.11.2022
    Baume schneider wääre eine gute wahl.
    Noch besser Albert Rösti????

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