Der Bund hat die Kompetenz, offizielle Zeichen für die Kennzeichnung von Berg- und Alpprodukten zu definieren. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat nun die ersten Zeichen vorgestellt. Diese dürfen für alle echten Schweizer Berg- und Alpprodukte verwendet werden, die den Anforderungen der Berg- und Alpverordnung (BAIV) entsprechen.
Seit dem 1. Januar 2012 hat das BLW die Kompetenz vom Bund erhalten, offizielle Zeichen zu lancieren. Wie das Bundesamt in einem Communiqué schreibt, wurden in einem „partizipativen Prozess und in Zusammenarbeit mit einer externen Grafikagentur zwei offizielle Zeichen für Berg- und Alpprodukte geschaffen.“ Die Verwendung und Gestaltungsvorlagen dieser Zeichen sollen in der neuen Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die offiziellen Zeichen für Berg- und Alpprodukte geregelt werden.
Die neuen Zeichen sind für alle Marktteilnehmer offen, sofern sie die Vorschriften der Anforderungen der Berg- und Alpverordnung (BAIV) einhalten. Es besteht aber kein Zwang, das Verwenden ist freiwillig. Die neuen Zeichen sollen Identität schaffen, und eine Bündelung der Kräfte bei der Kommunikation erlauben. Für die Kunden erhofft sich das BLW durch die Zeichen mehr Transparenz.
Das BLW hat die Anhörung zum Verordnungsentwurf eröffnet. Interessierte Kreise können bis am 26. Juli 2013 Stellung zu nehmen.