«Café de Colombia»: Erstes Gesuch für Schutz einer ausländischen Bezeichnung

Kolumbianischer Kaffee - «Café de Colombia» - soll auch in der Schweiz als geografische Angabe (GGA) geschützt werden. Zum ersten Mal behandelt die Schweiz ein Gesuch für den Schutz einer ausländischen Bezeichnung.

Kolumbianischer Kaffee - «Café de Colombia» - soll auch in der Schweiz als geografische Angabe (GGA) geschützt werden. Zum ersten Mal behandelt die Schweiz ein Gesuch für den Schutz einer ausländischen Bezeichnung.

Das Begehren stellte eine Gruppierung, welche einen Grossteil der kolumbianischen Kaffeeproduzenten vertritt. Der traditionelle «Café de Colombia» ist in Kolumbien und in der EU seit mehreren Jahren als geografische Angabe geschützt.

Das Gesuch für die Schweiz wurde am Donnerstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilte. Geht innert drei Monaten kein Rekurs dagegen ein, wird die geschützte Bezeichnung eingetragen.

Das entsprechende Register zählt heute 9 geschützte geografische Angaben (GGA) sowie 19 geschützte Ursprungsbezeichnungen (AOC oder GUB), weitere Verfahren sind hängig. Zu den GGA gehören etwa Bündnerfleisch oder die St. Galler Kalbsbratwurst.

Das Schweizer Register steht - ebenso wie in anderen Ländern - auch ausländischen Bezeichnungen offen, da damit der internationale Schutz verbessert wird. Seit Dezember 2011 anerkennen die Schweiz und die EU gegenseitig ihre geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben.

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