
Ein Bauer hat sein Obst nicht geerntet. Infolge wurden ihm die Direktzahlungen gestrichen.
pixapay
Ein Landwirt beantragte beim zuständigen Landesverwaltungsamt Direktzahlungen für eine 3,2124 Hektar grosse Obstfläche mit Kernobst. Das Landesverwaltungsamt lehnte den Antrag ab, weil die beitragsberechtigte Fläche unter der vorgeschriebenen Mindestgrösse von einem Hektar liege, schreibt agarheute.com.
Auch den später eingelegten Widerspruch des Bauern wies das Landesverwaltungsamt zurück. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass bei Vor-Ort-Kontrollen festgestellt wurde, dass grosse Teile der Fläche nicht ordnungsgemäss bewirtschaftet wurden. Viele Bäume seien nur unzureichend gepflegt worden.
Zwar wurde eine potenziell beitragsberechtigte Fläche von 1,7550 Hektar vermessen, im massgeblichen Bewirtschaftungsjahr galten jedoch nur 0,0500 Hektar als tatsächlich gepflegt. Mehrere Flächen waren stark verbuscht und von dichtem Wildwuchs überwachsen.
Nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes fehlt es damit an einer ordnungsgemässen landwirtschaftlichen Nutzung. Für die Anerkennung als förderfähige Dauerkultur sei neben der Ernte eine regelmässige Pflege erforderlich, insbesondere fachgerechter Schnitt, Mähen oder Mulchen sowie die Beseitigung von Unterwuchs, berichtet agrarheute.com weiter.
Der Landwirt wehrte sich gegen die Einschätzung des Landesverwaltungtsamt und ging vor Gericht. Er betreibe mit zahlreichen Obstsorten eine Art Baumschule und verkaufe Obst sowie daraus hergestellte Produkte im eigenen Hofladen. Seiner Ansicht nach bleibe die Fläche auch bei extensiver Nutzung förderfähig.
Das Verwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation des Landesverwaltungsamtes. Die Ernte einzelner Bäume würden nicht ausreichen, um eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Vorschriften anzunehmen. Wegen der fehlenden Pflege und der Verbuschung liege keine beitragsberechtigte Hektarfläche vor.
Die Klage wurde abgewiesen, der Landwirt erhält keine Direktzahlungen.
Ein Unding, dass "gepflegte", also gespritzte und leergeräumte Flächen subventioniert werden, naturnahe hingegen nicht.
Unser Nachbar erntet die Äpfel nicht. Er verfüttert sie auch nicht. Lieber führt er alles in den Wald raus und lässt alles vergameln.
Wir zahlen Steuern und müssen die Äpfel teuer kaufen.
Wir bekommen nichts gratis...
Obschon ich beim Bauern aufgewachsen bin, ärgert mich solches benehmen der Bauern sehr.
Freundliche Grüsse
Susanna Heiniger
ein bisschen später kommen, ein bisschen weniger verbindlich sein, ein bisschen weniger Verantwortung übernehmen.
Ohne eine bewusste Wiederentdeckung und Wiedergewinnung dieser Tugenden wird unsere irritierte, blockierte Gesellschaft nicht wieder handlungsfähig. Es geht darum, Einsicht in Verhalten zu übersetzen und zur verlässlichen Praxis zu machen.
Ein Angestellter ist besser unter Kontrolle.
Bei Gross- Staatsbetrieben, und der Landwirtschaft ist die Kontrolle nicht immer transparent!
Aber die Fläche ist mühsamer zu bewirtschaften und der Baum trägt trotzdem stark zur Biodiversität bei. Wenn du die Äpfel erntest, mosten lässt und dann für 2.50/l direktverkaufst, bleiben dir keine 10 Franken Stundenlohn. Viele Landwirte lassen dich aber die Früchte gerne selbst ernten - kostenlos. Am besten einfach fragen!