Artikel 99 der Bundesverfassung schreibt heute vor, dass das Geld- und Währungswesen Sache des Bundes ist, und dass nur der Bund das Recht hat, Münzen und Banknoten auszugeben. Die Führung der Währungspolitik hingegen ist Sache der Nationalbank. Auf Gesetzesebene geregelt sind der Schweizer Franken als Währung und die Versorgung mit Bargeld. Bestimmungen dazu finden sich im Nationalbankgesetz (NBG) und im Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG).
Was will die Initiative?
Die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» verlangt, die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherzustellen. Entsprechend müsste der Bund sicherstellen, dass Münzen und Banknoten immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Zudem muss laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden. Sollte er durch eine andere Währung ersetzt werden, müssten Volk und Stände zustimmen. Angestossen wurde die Initiative von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz, politisch getragen wird sie von der Gruppierung schweiz-macher.ch.
Was will der Gegenvorschlag?
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, wollen aber den Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzen. Gemäss ihrem direkten Gegenvorschlag, der ebenfalls Volk und Ständen vorgelegt wird, soll in der Verfassung zusätzlich stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Ebenso soll in der Verfassung stehen, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist. Damit soll in die Verfassung geschrieben werden, was heute auf Gesetzesstufe geregelt ist.
Wie wird abgestimmt?
Die Stimmenden werden in einer Stichfrage entscheiden müssen, ob sie der Initiative oder dem Gegenvorschlag den Vorzug geben wollen, sollte beides an der Urne angenommen werden. Erzielt in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen, tritt jene Vorlage in Kraft, bei welcher der prozentuale Anteil der Volksstimmen und der prozentuale Anteil der Standesstimmen in der Stichfrage die grössere Summe ergeben.
Was sagt das Initiativkomitee?
Das Initiativkomitee will die Versorgung mit Münzen und Banknoten in der Schweiz sicherstellen, damit alle ihr Zahlungsmittel überall und jederzeit frei wählen können. Bargeld könne auch von jenen genutzt werden, die nicht über die Voraussetzungen und/oder technischen Hilfsmittel für bargeldlose Zahlungen verfügten. Auch sei Bargeld selbst in Krisen nutzbar und halte Staat und Wirtschaft so am Funktionieren. Den Gegenvorschlag kritisiert es. Es stelle sich die Frage, was mit Bargeldversorgung gemeint sei. Die Nationalbank erhalte mit dem Vorschlag von Bundesrat und Parlament keine regulatorische Befugnis, um Banken zu zwingen, ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten und ein Netz von Filialen und Automaten für Unternehmen und Private zu unterhalten.
In der Initiative sei zudem die Rede von Münzen und Banknoten, während der Gegenvorschlag nur von Bargeld spreche. Deshalb könnte argumentiert werden, dass eine staatliche Digitalwährung mit den Grundeigenschaften von Bargeld ebenfalls Bargeld gemäss Verfassung wäre.
Was sagen die Gegnerinnen und Gegner?
Der Bundesrat und eine grosse Mehrheit des Parlaments lehnen die «Bargeld ist Freiheit»-Initiative ab. Sie halten das Anliegen zwar für berechtigt, wollen es aber mit einer alternativen Ergänzung des Währungsartikels in der Verfassung verankern. Ablehnende Stimmen gab es im Parlament aber auch zum Gegenvorschlag. Initiative und Gegenvorschlag bekräftigten geltendes Recht und blähten die Verfassung unnötig auf, sagte etwa Dominik Blunschy (Mitte/SZ).
