Jeder Milchproduzent, der Milch oder Milchprodukte direkt ab Hof verkauft, ist selber verantwortlich, diese Milchmenge zu melden.
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt stichprobenartige Kontrollen durch. Die Treuhandstelle Milch (TSM) bittet daher die Direktvermarkter, sofern sie der TSM die direkt vermarktete Milch ab 1. Januar 2016 noch nicht gemeldet und kein offizielles TSM-Formular erhalten haben, dies mit unten stehendem Talon nachzuholen. Dieser Talon ist einzusenden bis 10. Januar 2017 an: TSM Treuhand GmbH, Weststrasse 10, Postfach, 3000 Bern.