Direktvermarkter: Milchmenge melden

Gestützt auf die milchwirtschaftliche Gesetzgebung ist jeder Milchproduzent, der Milch oder Milchprodukte herstellt und diese direkt ab Hof verkauft, selber verantwortlich dafür, dass diese Milchmenge gemeldet wird. Das Bundesamt für Landwirtschaft führt stichprobenartige Kontrollen durch.

Gestützt auf die milchwirtschaftliche Gesetzgebung ist jeder Milchproduzent, der Milch oder Milchprodukte herstellt und diese direkt ab Hof verkauft, selber verantwortlich dafür, dass diese Milchmenge gemeldet wird. Das Bundesamt für Landwirtschaft führt stichprobenartige Kontrollen durch.

Die TSM Treuhand GmbH bittet daher alle Direktvermarkter von Milch, ihre vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 vermarktete Milchmenge an die TSM Treuhand zu melden.  Sofern Sie kein offizielles TSM-Formular erhalten haben, können Sie den Talon (diesen finden als PDF in diesem Artikel) benutzen. Dieser ist einzusenden an: TSM Treuhand GmbH, Weststrasse 10, Postfach, 3000 Bern

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