Eigentumsübertrag: Viehhandel und Produzenten finden endlich Lösung

Seit längerem diskutieren Akteure der Schlachtvieh- und Fleischbranche die Frage des Zeitpunkts des Eigentumsübertrags von Schlachtvieh und darüber, wer welche Gebühren zu tragen hat.

Mike Bauert |

Seit längerem diskutieren Akteure der Schlachtvieh- und Fleischbranche die Frage des Zeitpunkts des Eigentumsübertrags von Schlachtvieh und darüber, wer welche Gebühren zu tragen hat.

Vertreter des Viehhandels, des Schweiz. Bauernverbands (SBV) und von Tierhalterorganisationen hätten konnten sich nun in einer Übereinkunft auf wichtige Eckwerte einigen, teilten die beiden Parteien in einer Mitteilung mit. Die Übereinkunft wurde vom Viehhändlerverband, von  SBV, Suisseporcs, Swiss Beef und vom Kälbermästerverband unterzeichnet.

Folgende Punkte wurden definiert:

  • Für ein über den Handel geliefertes Tier erfolgt die Eigentumsübertragung an der Rampe des Tiertransporters vom Produzenten auf den Viehhändler. Mit dem Eigentum gehen Nutzen und Gefahr an den Händler über.
  • Die von den Schlachthöfen an die Lieferanten teilweise verrechneten «TVD-Gebühren» (bzw. Gebühren an die Rückverfolgbarkeit oder dergleichen, heute 50% von Fr. 5.–) werden künftig vom Handel den Produzenten nicht mehr weiterverrechnet.
  • Allfällige künftige Gebühren für die Messung der Kalbfleischfarbe werden den Produzenten nicht belastet.
  • Bei den Schweinen verrechnen die Viehhändler den Produzenten bis zum 30. Juni 2013 höchstens 1.20 Fr. Administrationskosten je Schwein. Über die Höhe der Administrationskosten ab dem 1. Juli 2013 besteht noch keine Einigkeit.
  • Bei den übrigen Tierkategorien ist die Höhe der über die Händler an die Produzenten zu verrechnenden Administrationsgebühren Gegenstand von bilateralen Abmachungen zwischen Produzenten und Händlern.

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