Ausnahme für gefährliche Chemikalien

Das Parlament hat eine zusätzliche Ausnahme geschaffen bei der Weiterverwendung von gefährlichen Chemikalien. Der Ständerat hat am Montag als Zweitrat eine Anpassung im Anhang der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung gutgeheissen. Diese soll es erlauben, gefährliche Chemikalien unter bestimmten Bedingungen weiterverwenden zu dürfen.

Die kleine Kammer folgte dabei einer Präzisierung des Motionstextes durch den Nationalrat. Demnach muss die Verwendung ohne Emissionen in die Umwelt und ohne Exposition von Menschen erfolgen. Zudem schränkt der Nationalrat den Geltungsbereich der Regelung ein: Nur Stoffe für die Herstellung von Chemikalien und Heilmitteln sollen unter den genannten Voraussetzungen verwendet werden dürfen.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga argumentierte vergeblich, die geltende Praxis in diesem Bereich habe sich bewährt, ein hohes Schutzniveau sei gewährleistet, es bestehe kein Bedarf für zusätzliche Ausnahme für die Industrie. Immerhin sei der Eingriff nicht einschneidend und stelle die Fortsetzung der bisherigen Praxis nicht in Frage. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit werde aber geschwächt.

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