Im Zuge einer Annäherung an die EU-Gesetze will der Bundesrat neu Lebensmittel tierischer Herkunft mit dem Hinweis «ohne GVO» (ohne gentechnisch veränderte Organismen) kennzeichnen.
Gemäss einer Medienmitteilung gilt dies, «wenn für die Fütterung der Tiere keine gentechnisch veränderten Futterpflanzen verwendet wurden.» Das helfe den Konsumentinnen und Konsumenten, eine gezielte Wahl zu treffen.