Billige Milch wird am Markt gehandelt. Wer sie verkäst, kommt in den Genuss von 15 Rappen Verkäsungszulage.
Aktuell gilt für C-Milch ein Richtpreis von 37,4 Rappen je Kilo Milch franko Rampe. Zieht man dem C-Preis den Beitrag aus dem Fonds Marktentlastung ab, der bei rund 12 Rappen liegt, kostet die Milch den Verarbeiter rund 25 Rappen je Kilo.Wird diese Milch, deren Preis unter dem durchschnittlichen EU-Milchpreis liegt, verkäst, entrichtet der Bund zusätzlich 15 Rappen Verkäsungszulage je Kilo Milch, und der Verarbeitungsbetrieb kann die Milch unter dem Strich für rund 10 Rappen beschaffen.
Zulage für jede Milch
Egal, aus welchem Milchpreissegment der Rohstoff für den Käse stammt, die Verkäsungszulage wird so oder so ausbezahlt. «Es gibt keine Norm in der Verordnung, die ausschliesst, dass für sogenannte C-Milch, die verkäst wird, die Zulage ausgerichtet wird», erklärt Hans Schüpbach, Geschäftsführer der Treuhandstelle Milch (TSM). Ob es tatsächlich vorkomme, dass C-Milch in den Genuss der Zulagen komme, könne er nicht beurteilen. Dies, da der TSM die Datengrundlage fehle, um den Milchfluss vollständig abzubilden.
BLW hat Aufsichtspflicht
«Die Umsetzung der Definition der Branchenorganisation Milch (BOM), wonach Käsereimilch nicht C-Milch sein darf, wird nicht überprüft», stört sich Thomas Reinhard von den Schweizer Milchproduzenten (SMP). Es gäbe Fälle, bei denen Einschränkungsmilch vom Milchhandel ab Käserei billig eingekauft und zur Verkäsung an andere Käsereien weiterverkauft werde.
Reinhard weist darauf hin, dass gemäss Artikel 38 des Landwirtschaftsgesetzes die Verkäsungszulage via Milchkäufer den Produzenten auszurichten ist. Und dass das Inspektorat des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) die Aufgabe hat, die korrekte Ausrichtung zu prüfen. «Bei ausgewiesenen sehr tiefen Milchpreisen besteht von Seiten BLW Handlungsbedarf», sagt Reinhard.
Dass die Verkäsungszulage allenfalls an Milch aus dem C-Segment entrichtet wird, daran stört sich insbesondere das Bernisch Bäuerliche Zentrum (BBK). Es ruft das BLW in die Pflicht, keine Verkäsungszulage auf C-Milch zu entrichten und dafür zu sorgen, dass die Zulage in den Taschen der Bauern landet.
Milch zum Nulltarif
Geht man davon aus, dass billig eingekaufte C-Milch zu Magerkäse verarbeitet wird, sprich die Milch vor der Verarbeitung entrahmt und der Rahm verkauft wird, kann der Verarbeiter den Rohstoff Milch quasi zum Nulltarif beschaffen.