Die Frage, wie nahe an Flüsse und Bäche innerorts gebaut werden darf, verursacht den Baubehörden derzeit Kopfzerbrechen. Die Kantone wünschen sich deshalb Empfehlungen für die Umsetzung der neuen Gewässerschutz-bestimmungen des Bundes.
Das seit 1. Juni 2011 geltende Recht schreibt für Flüsse und Bäche einen so genannten Gewässerraum vor. Darunter zu verstehen ist der Streifen Boden, zu dem die Sohle des Gewässers, dessen Böschungen und dessen Ufer gehören - samt Flora und Fauna.Noch nicht definitiv geregelt
Bis Ende 2018 müssen die Kantone diese Räume ihrer Planung ausscheiden. Bis es so weit ist, gelten die relativ strengen Übergangsbestimmungen in der Gewässerschutzverordnung des Bundes, wie Benjamin Wittwer, Generalsekretär der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), auf Anfrage sagte.
Gehe es um Baugesuche an Fliessgewässern, seien die Behörden verunsichert, führte Wittwer aus. Denn solange der Gewässerraum nicht definitiv feststehe, wüssten sie nicht, welche Neu- oder Umbauten sie in der Nähe der Gewässer noch bewilligen könnten.
Offene Fragen in «dicht überbautes Gebiet»
Namentlich sei für die Kantone nicht klar, was «dicht überbautes Gebiet» bedeute - in solchen Gebieten wären Ausnahmen zulässig. Laut Wittwer ist offen, wie mit Bebauungslücken in Städten oder Dörfern sowie mit innerer Verdichtung umgegangen werden soll. «Darum wünschen sich die Kantone praktikable Empfehlungen.»
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) will sich vor diesem Hintergrund für einen einheitlichen Vollzug der Gewässerschutzbestimmungen einsetzen. Dies beschloss sie an ihrer Plenarversammlung, wie sie am Freitag mitteilte.
Die Kantone werden zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Über diesen wird die Hauptversammlung der BPUK im kommenden September befinden.