Sieben Glarner Metzgermeister haben das Zertifikat zur Herstellung von Glarner Kalberwurst IGP erhalten. Die Zusammensetzung der Wurst führte zu jahrelangen Diskussionen.
Die Glarner Kalberwurst verfügt seit Dezember 2011 über den IGP-Herkunftsschutz. Die Wurst darf nur im Kanton Glarus hergestellt werden und unterliegt weiteren Auflagen, wie der Glarner Metzgermeisterverein in einer Medienmitteilung schreibt.Die Kalberwurst wird unter anderem mit Weissbrot im Brät hergestellt, was jahrelang für einen Rechtsstreit sorgte, weil nach schweizerischer Gesetzgebung die Zugabe von Brot in Wurstbrät nicht erlaubt war