Hochdorf sieht von bedingter Kapitalerhöhung ab

Der Verwaltungsrat des Luzerner Nahrungsmittelunternehmens Hochdorf hat an der Generalversammlung den Antrag für eine bedingte Kapitalerhöhung zurückgezogen. Gleichwohl will Hochdorf in absehbarer Zeit zukaufen.

sda |

Der Verwaltungsrat des Luzerner Nahrungsmittelunternehmens Hochdorf hat an der Generalversammlung den Antrag für eine bedingte Kapitalerhöhung zurückgezogen. Gleichwohl will Hochdorf in absehbarer Zeit zukaufen.

Der Hersteller von Milch- und Getreideprodukten sowie Ölsaaten möchte den Angaben vom Montag zu Folge ein Unternehmen akquirieren, das bereits Hochdorf-Produkte am Markt verkauft. Um diesen Kauf zu finanzieren war ursprünglich eine bedingte Kapitalerhöhung vorgesehen. Nach einer vertieften Analyse sieht Hochdorf nun aber von diesem Schritt ab.

«Wir erhalten mit einem Rückzug des Traktandums einen grösseren Handlungsspielraum in der Art und Weise der Finanzierung. Eine neue Möglichkeit wäre beispielsweise die genehmigte Kapitalerhöhung», wird Verwaltungsratspräsident Josef Leu in der Mitteilung zitiert.

Bei der genehmigten Kapitalerhöhung wird der Verwaltungsrat durch die Generalversammlung ermächtigt, selbständig das Eigenkapital zu erhöhen. Bei der bedingten Kapitalerhöhung gibt ein Unternehmen dagegen Obligationen aus, die entweder auf Wunsch einer Partei oder an einem bestimmten Datum in Eigenkapital umgewandelt werden.

Laut Konzernchef Thomas Eisenring könnte für die Realisierung einer Transaktion allenfalls auch eine Anpassung der heute geltenden Stimmrechtsbegrenzung von 5 Prozent notwendig werden.

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