Hochspannungsleitung: Bundesverwaltungsgericht gibt Gegnern Recht

Das Bundesamt für Energie (BFE) muss prüfen, ob die neue Hochspannungsleitung zwischen Bitsch und Ulrichen VS im Boden verlegt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gegnern der geplanten Freileitungsvariante Recht gegeben.

sda |

Das Bundesamt für Energie (BFE) muss prüfen, ob die neue Hochspannungsleitung zwischen Bitsch und Ulrichen VS im Boden verlegt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gegnern der geplanten Freileitungsvariante Recht gegeben.

Die geplante Gemeinschaftsleitung der Alpiq EnerTrans AG und der SBB zwischen Bitsch/Massaboden und Ulrichen (Gommerleitung) ist Teil der Ost-West-Verbindung auf Höchstspannungsebene vom Genfersee durch das Wallis ins Tessin. Das BFE hatte 2011 die Plangenehmigung für Realisierung der Gommerleitung als Freileitung erteilt.

Vor- und Nachteile evaluieren

Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde von zahlreichen betroffenen Gemeinden und Privatpersonen nun gutgeheissen und die Angelegenheit ans BFE zurückgeschickt. Dieses muss eine Studie zur Realisierbarkeit einer vollständigen oder teilweisen Bodenverlegung der Gommerleitung erstellen.

Die Möglichkeit einer solchen Verkabelung sei unter der Berücksichtigung des aktuellen Standes von Technik und Wissenschaft zu prüfen. Vor- und Nachteile seien zu bestimmen und mit der vom BFE bewilligten Freileitung zu vergleichen.

Weiterzug möglich

Zudem habe der Experte zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie auch eine Verkabelung des Leitungsstrangs der SBB möglich sei. Der Entscheid der Richter in St. Gallen kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das BFE hatte bei der Plangenehmigung geäussert, dass die Ausarbeitung einer Kabelstudie die rechtzeitige Inbetriebnahme der Leitung verunmöglichen und das Risiko für die Bahnstromversorgung des Gotthard-Basistunnels deutlich erhöhen könnte.

Urteil A-4795/ 2011 vom 3.1.2012

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